Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle unsere Angebote, Lieferungen, Dienst- und Werkleistungen und insbesondere auch für zukünftige Geschäfte. Sie ergänzen unsere speziellen Verträge wie z.B. Wartungsverträge und Softwarepflegeverträge, solange in diesen speziellen Verträgen nicht Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Gewährleistung

Die Abrechnung jeglicher Leistungen, die nicht im Rahmen eines Werkvertrages geleistet werden, erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung gemäß Tätigkeitsbericht. Alle Angebote stellen eine Investitionsübersicht auf Dienstleistungsbasis und keine Leistung eines Werkes dar. Damit besteht damit kein Anspruch auf eine definierte Funktion. Elevate GmbH gewährleistet für alle Kaufgegenstände (und Werke), dass diese frei von Mängeln sind, welche den Wert oder die grundsätzliche Tauglichkeit mindern und verpflichtet sich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder die Neulieferung fehl, so steht dem Auftraggeber der Rücktritt oder die Minderung nach §§ 437 Nr. 2, 440, 441 BGB zu. Der Rücktritt aufgrund fehlgeschlagener Nacherfüllung setzt wenigstens drei Versuche mit einer angemessenen Frist für die Nachbesserung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel voraus. Schadenersatz in Einheit mit Gewährleistungsansprüchen wird nur geleistet, wenn Elevate GmbH den Schaden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Bei unerheblichem Mangel ist der Rücktritt für den Auftraggeber ausgeschlossen.

Die in Handbüchern, Angebotstexten und Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenden Abbildungen, Beschreibungen, Erklärungen und technischen Daten basieren auf Angaben der jeweiligen Hersteller und stellen keine Zusicherung dieser Eigenschaften dar. Elevate GmbH kann grundsätzlich diese Eigenschaften nicht garantieren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Auftraggeber im Sinne von § 14 BGB 12 Monate ab Tag der Übergabe. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren 24 Monate ab Tag der Übergabe. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen nach § 377 HGB der handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügefrist, auch wenn eine Einweisung in den Betrieb des Liefergegenstandes und die erbrachte Leistung ausgeblieben ist.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kauf- und Mietgegenstände, sowie sonstige Leistungen bei Übergabe oder Abnahme sorgfältig zu überprüfen und etwaige Mängel Elevate GmbH schriftlich zu melden.

Zeigt sich ein Mangel später, hat die Anzeige darüber unverzüglich nach dem Auftreten schriftlich bei Elevate GmbH zu erfolgen. Zeigt der Auftraggeber diesen Mangel gegenüber Elevate GmbH nicht an, so gilt die Leistung auch mit dem Mangel als genehmigt.

Hat der Auftraggeber Elevate GmbH wegen Gewährleistungsansprüchen unrechtmäßig in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber die Elevate GmbH hierdurch entstandenen Aufwendungen zu erstatten.

Die Gewährleistungsansprüche erlöschen bei nicht von Elevate GmbH schriftlich genehmigten Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, sowie bei dem Einsatz von nicht durch Elevate GmbH gelieferte oder genehmigte Materialien, Geräte oder Zusatzeinrichtungen in Liefergegenständen oder Leistungen von Elevate GmbH.

Die Lieferung einer nicht deutschsprachigen Bedienungsanleitung ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in einer anderssprachigen Version lieferbar ist.

Waren werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in der Hersteller- bzw. Werkskonfiguration geliefert.

3. Angebote

Die Angebote der Elevate GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Elevate GmbH hergeleitet werden können.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der kaufmännische Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder Software innerhalb von 6 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere auf das Fehlen von Zubehör, Datenträgern oder Handbüchern sowie die grundlegende Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen bei der Elevate GmbH innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gerügt werden. Mängel, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, hat der kaufmännische Kunde innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Die Untersuchungs- und Rügepflichten gelten entsprechend für die von der Elevate GmbH erbrachten Dienstleistungen.

5. Haftung

Wenn die von Elevate GmbH abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung einen Schaden nicht abdeckt und nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind, haftet Elevate GmbH nur für Elevate GmbH gesetzlich zuzurechnende Schäden in Folge von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen. Für unvorhersehbare oder vertragsuntypische Folgeschäden und vom Kunden beherrschbare Schäden übernimmt Elevate GmbH keine Haftung.

Bei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen ist ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers zu berücksichtigen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch eine sachgemäße Datensicherung oder eine unverzügliche und umfassende Fehlermeldung durch den Auftraggeber hätte verhindert werden können. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik durch den Auftraggeber, um den gesamten Datenbestand oder einzelne Daten vor Schäden, Zugriff Unbefugter oder Verlust zu bewahren.

Für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Hard- und Software garantiert Elevate GmbH nicht. Insbesondere nicht, wenn aufgrund von Störungen oder zu Reparatur- und Wartungszwecken EDV-Anlagen oder Teile dieser, auch während der produktiven Geschäftszeiten des Auftraggebers, abgeschaltet oder beeinträchtigt werden. Eine Haftung von Elevate GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Elevate GmbH verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Elevate GmbH an den Auftraggeber, die aus der Geschäftsbeziehung resultieren, bleiben gelieferte Waren Eigentum von Elevate GmbH.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ware pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu versichern, so lange diese unter dem Eigentumsvorbehalt von Elevate GmbH steht. Eine Versicherung der Waren ist nach Aufforderung gegenüber Elevate GmbH nachzuweisen. Im Schadensfall geht der Versicherungsanspruch des Auftraggebers an Elevate GmbH über.

Dem Auftraggeber ist die Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware untersagt. Im Falle von Pfändungen oder Beschlagnahmungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Elevate GmbH hinzuweisen und Elevate GmbH umgehend zu informieren.

7. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der Elevate GmbH ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Zahlungen des Kunden werden zunächst auf dessen ältere Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Elevate GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber dem kaufmännischen Kunden beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung von weiteren Schäden sowie Zinsen aus anderem Rechtsgrunde bleiben hiervon unberührt.

Eine Auszahlung von nicht abgerufenen Stundenkontingenten ist nicht möglich. Nach Kündigung verfallen verbleibende Kontingente innerhalb von 5 Jahren. Restkontingente können in diesem Zeitraum auf Basis der AGB in Anspruch genommen werden.

8. Verschwiegenheitsverpflichtung

Der Kunde und Elevate GmbH verpflichten sich über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Inhalte von Verträgen und die aus deren Erfüllung erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu wahren. Eine Weitergabe dieser Inhalte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung der anderen Seite. Die Geheimhaltungsverpflichtung behält auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ihre Gültigkeit.

9. Subunternehmer

Elevate GmbH ist berechtigt, fachlich qualifizierte Subunternehmer mit den vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen.

10. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Elevate GmbH und den Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – der Sitz der Elevate GmbH.

11. Ausschlussklausel

Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht enthalten sind.

12. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

 

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